Praxis für Podologie

Praxis für Podologie
Nikola Bohle 


Medizinische Fußpflege

Medizinische Fußpflege


Podologie (medizinische Fußpflege)

Die Podologie (medizinische Fußpflege / medizinische Fußbehandlung) beschäftigt sich mit krankhaften Veränderungen der Füße, zum Beispiel an der Fußhaut und den Fußnägeln. Podologische Behandlungen sollen Beschwerden lindern und Schäden an den Füßen vorbeugen.


Was ist der Unterschied zwischen kosmetischer Fußpflege und Podologie?

Bei der kosmetischen Fußpflege wird der gesunde Fuß gepflegt und verschönert. Es werden zum Beispiel die Nägel geschnitten und lackiert und die Fußhaut gepflegt. Fußprobleme als Folge von Erkrankungen wie Diabetes oder Rheuma fallen dagegen in den Bereich der Podologie.


Wann kommt eine podologische Behandlung infrage?

Eine medizinische Fußpflege kann bei verschiedenen Erkrankungen des Fußes sinnvoll sein. Besonders wichtig ist sie für Menschen mit Diabetes mellitus: Ein Diabetes kann Nerven und Blutgefäße schädigen, sodass es am Fuß zu schlecht heilenden Wunden und Geschwüren kommt und Gewebe abstirbt. Dies wird „diabetisches Fußsyndrom“ genannt. Wenn es nicht rechtzeitig und ausreichend behandelt wird, kann manchmal sogar eine Amputation nötig sein.

Zu ähnlichen Fußbeschwerden können auch andere Erkrankungen führen, etwa Nervenschäden oder chronische Rückenmarksverletzungen. Wer seine Füße nicht mehr richtig spürt, weil Nerven geschädigt sind, kann ebenfalls leicht Druckstellen, Hornhautwucherungen und Wunden entwickeln.

Eine podologische Behandlung kann helfen, solche Folgen zu vermeiden. Sie kommt auch bei weiteren Beschwerden am Fuß in Betracht. Dazu gehören unter anderem



Wann zahlt die Krankenkasse eine podologische Behandlung?

Die podologische Behandlung von Fußschäden, die durch Diabetes mellitus, Nervenschäden oder Rückenmarksverletzungen verursacht wurden, wird bis auf einen Eigenanteil von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt.

Für eine ambulante Behandlung in einer podologischen Praxis ist ein ärztliches Rezept erforderlich. Ein erstes Rezept beinhaltet bis zu drei Behandlungen, die man im Abstand von 4 bis 6 Wochen in Anspruch nehmen kann.

Bei einem Folgerezept können es dann bis zu sechs Behandlungen sein.

Pro Rezept beträgt der Eigenanteil 10 Euro plus 10 % der Behandlungskosten. Werden für eine Behandlung zum Beispiel 30 Euro berechnet, beträgt der Eigenanteil bei insgesamt drei Behandlungen 19 Euro (10 Euro plus 3 x 3 Euro).


(*Gesundheitsinformation.de)



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